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Durchsuchungsbegründung
Durchsuchungsbegründung
Durchsuchungsbegründung des Systems gegen anders denkende
Zu folgendem
Durchsuchungsbeschluss möchte ich nur
sagen, dass sämtliche Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen!
Der Durchsuchungsgrund waren 2 Gästebucheinträge auf meiner Seite.
Da ich zu dieser Zeit nicht zu Hause war und auch keine andere Möglichkeit hatte
diese Einträge zu löschen, wurden diese Einträge als Vorwand genommen, um meine
Wohnung gründlich zu durchsuchen und verschieden Dinge zu beschlagnahmen.
Dies ist mal wieder ein gutes Beispiel um zu zeigen, wie das System versucht
national denkende Menschen zu schaden.
Kameraden, passt in Zukunft noch besser auf, was ihr wem sagt! Es könnte
durchaus ein "Kamerad" vom Staat sein!
Beschluss
In dem
Ermittlungsverfahren
Gegen *****
Wegen Volksverhetzung pp.
Wird die
Durchsuchung der Wohnung, der Räume, der Geschäftsräume, jeweils einschließ-
lich der
Nebenräume, Stallungen und Garagen der Beschuldigten auf dem Grundstück
*****
Sowie der Pkw des
Beschuldigten, der ihm gehörigen Sachen und seiner Personen ange-
Ordnet, da zu
vermuten ist, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln,
insbesondere von
-Schriftverkehr, der belegt, wer im Übrige für die
Gästebucheintragung verantwortlich sein könnte
-Computer,
einschließlich Datenträger
führen wird, §§
102, 105 StOP.
Das bei der
Durchsuchung vorgefundene Beweismaterial ist nach §§ 94, 98 StPO zu
beschlagnahmen oder in anderer Weise sicherzustellen
Seite 2
Gründe
Der Beschuldigte
ist nach den bisherigen Ermittlungen verdächtig, im Juni 2000 in Halle
1. Schriften, die
geeignet sind als Anleitung zu einer in § 128 Abs. 1 genannten rechtswidrigen
Tat zu dienen und
nach ihren Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu wecken, eine solche
Tat zu begehen, zugänglich gemacht zu haben,
2. Im Inland
Kenzeichen einer ehemaligen nationalsozisalischen Organisation öffentlich
verbreitet zu haben.
1. Auf seiner
Homepage im Internet veröffentlichte der Beschuldigte im sog. „Gästebuch“ einen
Aufruf politisch Andersdenkender („linksautonome“, „Rote“) „um die Ecke zu
bringen“.
was zumindest
eine Aufforderung zu schwerer Körperverletzung, gegebenenfalls Totschlag
darstellt.
2. Des weiteren
veröffentlichte er in dem genannten Gästebuch die Parole „Sieg Heil“
Vergehe, strafbar
gemäß §§ 86 a, 130 a StGB.
Bei der schwere
des Tatvorwurfes und der Stärke des Tatverdachts ist die Durchsuchung und
daneben wegen der notwendigweit für die Ermittlungen auch die Beschlagnahme
erforderlich und verhältnismäßig.
Rechtsmittelbelehrung:
1.
Gegen diesen
Beschluss können Sie das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.
2.
Die Beschwerde
ist schriftlich in deutscher Sprache oder zu Protokoll der Geschäftstelle bei
dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat, einzulegen. Sofern Sie sich nicht
auf freien Fuß befinden, können Sie die Beschwerde auch zu Protokoll der
Geschäftstelle des Amtsgerichts geben, in dessen Bezirk die Anstalt liegt, in
der Sie auf behördliche Anordnung verwahrt sind.
3.
Das Gericht kann
über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Ei****
Richter am
Amtsgericht
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