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Nach der Durchsuchung Ich empfehle dir
Nach der Durchsuchung
Ich empfehle dir, daß du sofort, nachdem die Beamten Tschüs gesagt haben, deinen
Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage,
daß du die Computer für deine Arbeit dringend benötigst. Wenn die Sache gutgeht,
dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt,
das du ihn nach BRAGO bezahlst; das ist günstiger für dich. Kostenpunkt ca. 250
Euro im Vorverfahren; es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien
etc.,
bis das Verfahren eröffnet wird.
Nimmst du dir keinen Anwalt, erhältst du a.) keine Akteneinsicht (weißt also
nicht, wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen
- sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, daß du das
beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser als daß die Sachen
irgendwo als Beweise für Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren
kommen, brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt; die Kosten nach BRAGO liegen
bei ca. 400-450 Euro.
Am besten hörst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
Erfahrung hat, und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst
auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwälten fragen. Dort
bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine
Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen; sein Honorar
wird aus der Landeskasse beglichen.
Ein paar Worte noch zur Aufklärung deiner Familie. Die meisten von euch leben
noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude mußt
du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B.
verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine
weitere folgen, beim begründeten Anfangsverdacht mußt du leider mit allem
rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten
sollen. Du kannst sagen, daß deine Schulfreunde CDs mit raubkopierter Soft
gekauft haben und daß die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und
daß es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich, aber das reicht uns hier).
Sag ihnen alles, nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an
einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren. Niemand weiß, wie er sich im
Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)
Abschließend füge ich noch hinzu, daß du dich auf GAR KEINE Handel mit der
Polizei einläßt. Du machst keine Teilgeständnisse, erzählst von keinen Freunden,
keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie möglich. Wenn dich während
der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD-Roms hier?" dann
nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten, die deine Antwort
hören (ich glaube 3), gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die
Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanövern o.ä. rate ich
dir ab. Tatsache ist, daß die Polizei keine Befugnisse hat, dir Handel
vorzuschlagen oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren; ihre Zusagen
sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall: sie dürfen alle erlaubten
(sich) Mittel anwenden, um Beweise zu finden und dich zu überführen. Also, ganz
klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an, sie
sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.
Wenn du einen Brief/Anruf bekommst, zu einem Verhör zu erscheinen - geh' nicht
hin. Solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet
hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Höflichkeit kannst du aber trotzdem
absagen). Das wird besonders gerne gemacht, wenn der Beschuldigte sich keinen
Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespräch mit der Polizei kommen sollte -
nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, daß auch wenn die Beamten einem Angebote
machen, wie z.B. "wenn du uns sagst, wer beteiligt war etc., werden wir einen
Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten können dir
keinerlei Vergünstigungen zugestehen - sie können nämlich gar keine machen; das
kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire
Methode, doch ein Geständnis von dir zu bekommen.
Sollte es sogar sein, daß du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
wirst, um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdrücke
abnehmen, Fotos etc., dann paß auch hier wieder auf, was du unterschreibst -
lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
Zeug, aber versteckt steht "Ich möchte nicht (!) informiert werden, falls meine
Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten gelöscht werden" ... Das muß z.B.
vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hingeschrieben werden, daß
man doch informiert werden will.
Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ganz im
Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute
Ratschläge hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update.
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