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Unerwünschter Hausbesuch

Unerwünschter Hausbesuch

Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will?!?

Eine praktische und theoretische Kurzanleitung für den smarten und aufgeklärten
User über die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen
- bestehend aus:
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II - Präventivmaßnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle
Teil IV - Literaturliste


Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf
seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen überprüft - trotzdem
kann für die gemachten Angaben keine Garantie übernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997

!!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!

*** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***

In Zeiten wachsender Staatswillkür, arroganten und skrupellosen Umgangs der
Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Bürgern, habe ich mich
entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich
aus aktuellem Anlaß mit der Materie beschäftigt, da einige meiner engsten
Kumpane einer überraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mußten. Leider
ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche
Durchsuchung für den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es hätte sein müssen.

Werter Leser, beachte bitte auch, daß dieser Text nicht geschrieben wurde, um
das Begehen von Straftaten zu fördern. Du weißt, was du tust. Dieser Text soll
dir einfach helfen, dich vor Übergriffen des Staates auf deine unveräußerlichen
Menschenrechte zu schützen und zu wehren. Laßt uns also keine Zeit verlieren...


Zuerst ein wenig Theorie:
Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heißt erstens, daß wir in einem Staat
leben. Leben in einem Staat bedeutet, daß jeder seiner Bßrger ein wenig Freiheit
in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Bürgers wird durch Gesetze begrenzt,
andererseits bekommt jeder auch ein großes Stück an Sicherheit - sein Leben und
Besitztum wird durch den Staat garantiert, so daß er, in der Regel, ein sicheres
Leben führen kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fürchten. Zweitens
bedeutet Rechtsstaat, daß das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nicht
willkürlich, sondern durch "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, daß keine
Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf.
Daß dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen
wehren
kannst, mußt du erst erkennen, wo gültiges Recht überschritten wurde - hier
gilt: Wissen ist Macht. Für Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das
Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozeßordung (StPO, Par. 110) interessieren.
Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Bürger Sicherheit
zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten
verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschädigung,
Verletzung des Copyrights), hat er das Recht, den vermeintlichen Verursacher bei
der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht
bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an, ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck, hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
Schuldspruch des Richters kann der tatsächliche Verursacher nicht zur
Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
Während des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln, um
den oder die Verursacher zu finden und/oder zu überführen. Er kann abhören,
beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim
vermeintlichen Verdächtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen.
Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.
Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, daß einer
Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt,
daß er gehört hat, daß jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte,
kann das schon für einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Fälle, in
denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die zusammenhangslos bei einer
Hausdurchsuchung gefunden wurde, schon zu einem Besuch der Kripo geführt haben.
Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten
dem Richter so vorgeführt werden, daß er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Fällen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchläden
oberserviert hatte, wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehört (und
später durchsucht selbstverständlich), die sich auch nur 2x dort haben blicken
lassen.
Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekürzt) hat zum Ziel, Beweise oder
Indizien für die Aufklärung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu
finden. Ihr Ziel ist es "nicht", den Bürger einzuschüchtern. Deswegen gilt im
Falle einer HD:
KEINE PANIK!
Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfüllung deiner
bürgerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Brüllen und mit
aggressivem wie ohnmächtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen.
Beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnötigen Fehler zu machen.
Am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklärt hast, dazu aber
spaeter. Hinzu kommt, daß du dich gegen eine rechtmäßige HD nicht wehren kannst,
sondern du mußt sie erdulden, es sei denn, du bist John Rambo.. ;)
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung
ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutdünken deine
Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmäßig tun würden, würden sie sich
selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muß
jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt,
entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden,
Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den
Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung
bedeuten würde, sei es, daß ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in
deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft
sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
(wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muß).
Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein für die Polizeibeamten,
sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
und 1. Oktober - 31. März : 21:00 - 6:00.
Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge".
Wenn also die Staatsgewalt an der Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn
sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten währenddessen
VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du, welche Räume durchsucht werden dürfen
und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung
KONTROLLIEREN, ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen
Befugnisse halten. Du hast das Recht, alles für dich zu protokollieren, auch
wenn es nur für dich ist, ist es manchmal hilfreich.
Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
Verzug"), hast du das Recht zu erfahren, welcher Tat du verdächtigt wirst und
zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MÜNDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
Wenn du das tust, dann hast du, als freier Bürger, dich mit dem Eingriff in dein
Grundrecht einverstanden erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien
elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl präsentiert bekommst, mußt du LAUT UND
DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie
haben doch nichts dagegen, daß wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Ähnliches.
Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen wollen, so müssen sie das gegen
deinen Willen tun; das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen. Das
ist auch ein Punkt, wo du auch deine
Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, daß du nicht daheim bist.
Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken.
Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden
bleiben. :-)
Ein paar Worte zum Sonderfall, daß nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
(Bundesamt für Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen
(Scanner, Amateurfunk, Überschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner,
Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen) zu Besuch kommt.
Du mußt sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, daß du keine solchen
Anlagen betreibst; sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinläßt und
sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, für die du keine Lizenz hast,
nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.
Nächster Schritt: was dürfen die Beamten während der HD miit deiner Wohnung
anstellen? Grundsätzlich dürfen sie nur das, was im HDB steht, insbesondere
nur aufgezählte Räumlichkeiten durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings
nicht; sie dürfen aber keine Sachen beschädigen. Du hast das Recht, bei jeder
Unklarheit nachzufragen und die Beamten an den durch den Richter gestellten
Rahmen zu erinnern. Davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im
HDB, vs. was tun die Beamten?)! Laß dich nicht voreilig entmündigen.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en),
als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein
Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muß ein Zeuge dabei sein. Oft
machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen.
Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen
sollte. Fragt, wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann
schreitet ein, wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer weniger sind, brauchen sie
länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt, daß sie die Lust
verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrung
;-). Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung NICHT
eingeschränkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren,
z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie
sich hier hin und verhalten sie sich
ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen
kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

Zettel und Notizen
Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstücke in der Wohnung
"sichten", aber keine Schriftstücke "lesen" (Schutz der Privatsphäre). Sollten
sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen
110 der Strafprozeßordung verbiete ich Ihnen, alle gefundenen Schriftstücke zu
lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die
Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie später sagen, du
wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
Beachte hier, daß die meisten Staatsanwälte weit weniger Verständnis von
computer-relevantem Material (Paßwörter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive
Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte. Laß
sie keine Sortierarbeit für den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
machen! Schließlich kannst du darauf bestehen, daß alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, daß du
beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein mußt, was hilft,
die Auswertung der Durchsuchung zu verzögern.

Das Durchsuchungsprotokoll
Im Falle, daß die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der
Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige
Straftat enthält, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien,
Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen
meistens später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT
verpflichtet; am besten läßt du es sein; ein Nachteil kann dir aus der Weigerung
nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht, das Schriftstück
sorgfältig durchzulesen und eine Erklärung zu allem zu verlangen, was du nicht
auf Anhieb verstehst.
SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht,
die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob
die mitgenommenen Gegenstände "freiwillig herausgegeben" wurden oder erst
"beschlagnahmt" werden mußten. ACHTE DARAUF, daß die Kreuze bei "NICHT
EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine größte Chance,
die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist
vorallem aufzupassen, was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
Überreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein
Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
Im allgemeinen beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier, gilt: alles was
du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschüchterten
Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht braucht keine
Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keine nachträgliche richterliche
Überprüfung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir
keinerlei Vorteile!
Um nochmal zu unterstreichen: wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
stattfindet, wirst du sogar ausdrücklich gefragt, ob du mit der Mitnahme
(Sicherstellung) der Gegenstände einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT
VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten
Durchsuchung beibehalten, um keine Mißinterpretationen deines (nonverbalen)
Verhaltens zuzulassen!
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, daß alles auf
der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem
Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
Polizeibeamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den Fundort
in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer
einfach, aber ich ermutige dich dazu; das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner
Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance, überhaupt
deine Hardware in annehmbarer Zeit (unter 6 Monaten) zurückzubekommen.
Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muß von der Polizei innerhalb von drei
Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob
ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die
bereits erfolgte HD überprüfen; sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muß
die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst
du dich direkt an den zuständigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme" beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post: sie sind für die Polizei tabu;
beschlagnahmt werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
vom Staatsanwalt.

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